Alltagszauber GmbH - Neuigkeiten und Aktuelles

Hier erhalten Sie in Kürze spannende Einblicke und Neuigkeiten rund um Alltagszauber. 

Haushaltshilfe im Überblick - Aufgaben, Vorteile und Anspruch auf Unterstützung

10.12.2025

Der Alltag kann schnell überwältigend werden: Beruf, Familie, gesundheitliche Einschränkungen oder ein größerer Haushalt kosten Zeit und Energie. Eine Haushaltshilfe entlastet dort, wo Unterstützung am meisten gebraucht wird – zuverlässig, strukturiert und individuell. Doch was genau gehört zu ihren Aufgaben? Und wann hat man Anspruch auf eine Haushaltshilfe? 

Erste Hilfe im Alltag - sicher, schnell, wirksam

06.10.2025

Unfälle passieren oft dann, wenn man es am wenigsten erwartet: beim Kochen, im Haushalt, auf dem Weg zur Arbeit oder beim Sport. In solchen Situationen ist es entscheidend, richtig zu reagieren. Erste Hilfe im Alltag kann das Leben retten, Verletzungen verschlimmern verhindern und schnelle Unterstützung ermöglichen. 

Sommerferien: Entlastung für Familien durch Alltagszauber

07.07.2025

In Rheinland-Pfalz beginnen jetzt die Sommerferien – für viele Familien bedeutet das sechs Wochen ohne Schule, aber nicht unbedingt sechs Wochen Urlaub. Besonders berufstätige Eltern stehen vor der Herausforderung, den Alltag zu organisieren, Kinder sinnvoll zu beschäftigen und gleichzeitig Job, Haushalt und persönliche Verpflichtungen unter einen Hut zu bringen.

Pflegegrad & Psyche: Unterstützung im Alltag bei psychischen oder kognitiven Einschränkungen

27.05.2025

Psychische Erkrankungen wie Depressionen, Angststörungen oder Schizophrenie sowie Erkrankungen des Gehirns wie Demenz können den Alltag stark beeinträchtigen. Viele Betroffene haben Schwierigkeiten, ihren Haushalt zu führen, Termine wahrzunehmen oder soziale Kontakte zu pflegen. In solchen Fällen kann ein Pflegegrad helfen, Zugang zu verschiedenen Unterstützungsleistungen zu erhalten – auch dann, wenn keine körperliche Pflege notwendig ist.

Pflegeleistungen 2025: Mehr Unterstützung für Angehörige und flexiblere Finanzierung von Alltagshilfen

21.03.2025

Zum 1. Januar 2025 traten in Deutschland bedeutende Änderungen in der Pflegeversicherung in Kraft, die darauf abzielen, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen finanziell zu entlasten und die Pflege flexibler zu gestalten. Besonders hervorzuheben sind die Anpassungen bei der Verhinderungspflege und dem Entlastungsbetrag, die nun verstärkt zur Finanzierung von Haushaltshilfen und Alltagsbegleitungen genutzt werden können.

Flexible Abrechnungsmöglichkeiten für unsere Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung

21.03.2025

Die Dienstleistungen von Alltagszauber bieten eine wertvolle Unterstützung im Alltag. Damit unsere Kunden die bestmögliche finanzielle Entlastung erhalten, gibt es verschiedene Abrechnungsmöglichkeiten. Hier stellen wir Ihnen die wichtigsten Optionen vor:

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Haushaltshilfe im Überblick - Aufgaben, Vorteile und Anspruch auf Unterstützung

10.12.2025

Der Alltag kann schnell überwältigend werden: Beruf, Familie, gesundheitliche Einschränkungen oder ein größerer Haushalt kosten Zeit und Energie. Eine Haushaltshilfe entlastet dort, wo Unterstützung am meisten gebraucht wird – zuverlässig, strukturiert und individuell. Doch was genau gehört zu ihren Aufgaben? Und wann hat man Anspruch auf eine Haushaltshilfe?

1. Was übernimmt eine Haushaltshilfe?
Haushaltshilfen unterstützen bei alltäglichen Aufgaben, die für viele selbstverständlich erscheinen – für andere aber eine große Herausforderung darstellen können.

Typische Tätigkeiten einer Haushaltshilfe:
– Reinigung der Wohnräume: Staubsaugen, Wischen, Staubwischen
– Sanitär- und Küchenpflege
– Wäsche waschen, Aufhängen, Bügeln
– Betten beziehen
– Müllentsorgung
– Einkäufe erledigen
– Zubereitung einfacher Mahlzeiten
– Unterstützung bei organisatorischen Aufgaben im Haushalt

Dabei richtet sich die Hilfe stets nach den individuellen Bedürfnissen: Manche benötigen wöchentliche Unterstützung, andere tägliche Entlastung – etwa nach einem Unfall, während einer Krankheit oder bei Schwangerschaft.

2. Wann steht Unterstützung im Haushalt zu?
Viele Menschen wissen nicht, dass sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Haushaltshilfe haben – ganz ohne private Zusatzkosten.

Typische Situationen, in denen Unterstützung zusteht:

– Erkrankung oder Unfall
Wenn der Haushalt aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr selbst geführt werden kann, übernehmen häufig Krankenkassen die Kosten – vor allem, wenn Kinder im Haushalt leben.

– Schwangerschaft und Wochenbett
Bei Komplikationen oder körperlicher Überlastung während der Schwangerschaft sowie nach der Geburt kann eine Haushaltshilfe verordnet werden.

– Pflegegrad und Entlastungsleistungen
Bei bestehendem Pflegegrad können Teile der Haushaltsunterstützung und weitere Hilfen über verschiedene Budgets finanziert werden:

Entlastungsbetrag: Alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 € für Betreuungs- und Entlastungsleistungen im Alltag z. B. Haushaltshilfe.

Pflegesachleistungen: Je nach Pflegegrad stehen außerdem Pflegesachleistungen zur Verfügung. Budget für Pflegesachleistungen Stand 2025:

Pflegegrad 2:
796 €/Monat

Pflegegrad 3:
1.497 €/Monat

Pflegegrad 4:
1.814 €/Monat

Pflegegrad 5:
2.095 €/Monat

Kombination möglich: Entlastungsbetrag und Pflegesachleistungen können miteinander kombiniert werden, sodass je nach Bedarf deutlich mehr Unterstützung im Haushalt finanziert werden kann.

Ob eine Kostenübernahme möglich ist, entscheidet die jeweilige Krankenkasse oder Pflegekasse – oft reicht eine ärztliche Bescheinigung.

3. Vorteile einer professionellen Haushaltshilfe
– Entlastung im Alltag und mehr Zeit für die wichtigen Dinge
– Verlässlichkeit und strukturierte Unterstützung
– Saubere, hygienische und gepflegte Wohnräume
– Sicherheit und Stabilität in herausfordernden Situationen

Eine gute Haushaltshilfe bringt nicht nur Ordnung ins Zuhause, sondern auch Ruhe und Balance in den Alltag.

Fazit

Eine Haushaltshilfe übernimmt weit mehr als nur Putzen. Sie schafft Freiräume, unterstützt in besonderen Lebensphasen und sorgt für Stabilität im Alltag. Wer aufgrund von Krankheit, Schwangerschaft oder Pflegebedürftigkeit eingeschränkt ist, hat oft sogar Anspruch auf eine finanzierte Haushaltshilfe.

Mit der richtigen Unterstützung wird der Alltag leichter – und genau dafür steht Alltagszauber. 

Erste Hilfe im Alltag - sicher, schnell, wirksam

06.10.2025

Unfälle passieren oft dann, wenn man es am wenigsten erwartet: beim Kochen, im Haushalt, auf dem Weg zur Arbeit oder beim Sport. In solchen Situationen ist es entscheidend, richtig zu reagieren. Erste Hilfe im Alltag kann das Leben retten, Verletzungen verschlimmern verhindern und schnelle Unterstützung ermöglichen.

1. Ruhe bewahren und die Situation einschätzen
Der erste Schritt in jeder Notfallsituation ist, Ruhe zu bewahren. Nur wer klar denkt, kann schnell und effektiv helfen.
– Sichern Sie die Unfallstelle: Entfernen Sie Gefahrenquellen wie heiße Töpfe, scharfe Gegenstände oder nasse Böden.
– Prüfen Sie, ob die Umgebung für Sie und die verletzte Person sicher ist.

2. Notruf absetzen
Auch im Alltag gilt: Wenn die Situation ernst ist, zögern Sie nicht, den Rettungsdienst unter 112 zu rufen. Geben Sie präzise Auskunft:
– Wo ist der Vorfall passiert?
– Was ist passiert?
– Wie viele Personen sind betroffen?
– Welche Verletzungen oder Symptome bestehen?

Wenn die Verletzung leichter ist, wie ein Schnitt oder eine Prellung, können Sie unter Umständen direkt Erste-Hilfe-Maßnahmen ergreifen, ohne den Notruf zu wählen.

3. Bewusstsein und Atmung prüfen
– Sprechen Sie die betroffene Person an und rütteln Sie vorsichtig an den Schultern.
– Reagiert sie nicht, prüfen Sie die Atmung.
– Atmet die Person nicht oder unregelmäßig, beginnen Sie sofort mit der Herz-Lungen-Wiederbelebung.

4. Herz-Lungen-Wiederbelebung bei Atemstillstand
Auch im Alltag kann ein plötzlicher Herzstillstand auftreten, z. B. bei Vorerkrankungen oder allergischen Reaktionen. So führen Sie die Wiederbelebung durch:
– Hände auf die Mitte des Brustkorbs legen.7
– 100–120 Mal pro Minute drücken, etwa 5–6 cm tief.
– Wenn möglich, im Wechsel 30 Mal drücken, 2 Mal beatmen.
– Fortsetzen, bis Hilfe eintrifft oder die Person selbstständig atmet.

5. Stabile Seitenlage
Ist die Person bewusstlos, aber atmet, bringen Sie sie in die stabile Seitenlage. Das schützt vor Ersticken durch Zunge oder Erbrochenes.

6. Typische Alltagssituationen
– Schnitt- oder Schürfwunden: Mit sauberem Tuch oder Verband Druck ausüben, Wunde reinigen und notfalls verbinden.
– Verbrennungen: Sofort unter fließendem, kühlem Wasser kühlen, locker abdecken, medizinische Hilfe holen bei größeren Verbrennungen.
– Stürze: Verletzte vorsichtig lagern, Knochenbrüche nicht bewegen, kühlen und medizinische Hilfe rufen.
– Schock: Betroffene beruhigen, flach lagern, warmhalten.

7. Vorsorge und Vorbereitung
– Halten Sie einen Erste-Hilfe-Kasten zu Hause, im Auto und am Arbeitsplatz bereit.
– Frischen Sie regelmäßig Ihr Wissen in einem Erste-Hilfe-Kurs auf, speziell für Alltagssituationen.
– Kleine Maßnahmen wie ein Pflaster, ein Kühlpack oder ein Druckverband können im Alltag bereits viel bewirken.

Fazit
Erste Hilfe im Alltag bedeutet, vorbereitet, aufmerksam und besonnen zu handeln. Kleine Verletzungen wie Schnittwunden oder Prellungen genauso wie ernsthafte Notfälle wie Herzstillstand erfordern schnelles Handeln. Wer die Grundregeln kennt und weiß, wie er in alltäglichen Situationen reagiert, kann Leben retten und schlimmere Folgen verhindern. 

Sommerferien: Entlastung für Familien durch Alltagszauber

07.07.2025

In Rheinland-Pfalz beginnen jetzt die Sommerferien – für viele Familien bedeutet das sechs Wochen ohne Schule, aber nicht unbedingt sechs Wochen Urlaub. Besonders berufstätige Eltern stehen vor der Herausforderung, den Alltag zu organisieren, Kinder sinnvoll zu beschäftigen und gleichzeitig Job, Haushalt und persönliche Verpflichtungen unter einen Hut zu bringen.

Genau hier setzt unsere Arbeit bei Alltagszauber an. Wir unterstützen Familien, Alleinerziehende und Angehörige mit individuellen Leistungen – auch und gerade in der Ferienzeit.

Familienalltag in der Ferienzeit: Zwischen Anspruch und Wirklichkeit

Sommerferien sind für Kinder eine willkommene Auszeit vom Schulalltag. Für Eltern jedoch bedeuten sie oft zusätzlichen Stress: Wer betreut die Kinder, wenn man selbst arbeiten muss? Wie kann der Haushalt weiterlaufen, wenn den ganzen Tag jemand zu Hause ist? Und was tun, wenn ein Familienmitglied zusätzlich Pflege oder Betreuung benötigt?

Gerade in Familien, in denen bereits ein hoher Alltagsaufwand besteht – z. B. durch Pflegebedürftigkeit, psychische Belastungen oder wenig familiäre Unterstützung – kann die Ferienzeit zu einer echten Belastungsprobe werden. Umso wichtiger ist es, frühzeitig für Entlastung zu sorgen.

Unsere Angebote in den Sommerferien

1. Kinder- und Jugendbetreuung

Wir bieten altersgerechte Betreuung und Begleitung für Kinder und Jugendliche – abgestimmt auf den individuellen Bedarf. Dazu gehören:

– Beschäftigungsangebote zu Hause
– Spaziergänge und gemeinsame Freizeitaktivitäten
– Begleitung bei Unternehmungen (z. B. Spielplatz, Bibliothek)
– Unterstützung beim Tagesrhythmus und der Alltagsstruktur

2. Haushaltshilfe

Mit Kindern zu Hause steigt die Alltagslast: mehr Kochen, mehr Wäsche, mehr Unordnung. Unsere Feen übernehmen z. B.:

– Reinigung der Wohnung
– Wäschepflege
– Einkäufe
– einfache Zubereitung von Mahlzeiten

Diese Leistungen können je nach Voraussetzung auch über den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung abgerechnet werden (Pflegegrad 1–5).

Pflegegrad & Psyche: Unterstützung im Alltag bei psychischen oder kognitiven Einschränkungen

27.05.2025

Psychische Erkrankungen wie Depressionen, Angststörungen oder Schizophrenie sowie Erkrankungen des Gehirns wie Demenz können den Alltag stark beeinträchtigen. Viele Betroffene haben Schwierigkeiten, ihren Haushalt zu führen, Termine wahrzunehmen oder soziale Kontakte zu pflegen. In solchen Fällen kann ein Pflegegrad helfen, Zugang zu verschiedenen Unterstützungsleistungen zu erhalten – auch dann, wenn keine körperliche Pflege notwendig ist.

Pflegegrad bei psychischen oder kognitiven Einschränkungen – geht das?

Ja. Sowohl bei psychischen Erkrankungen als auch bei kognitiven Einschränkungen, zum Beispiel durch Demenz, kann ein Pflegegrad beantragt werden. Entscheidend ist nicht die Diagnose, sondern wie stark die Selbstständigkeit im Alltag eingeschränkt ist. Der Medizinische Dienst (MD) beurteilt dabei unter anderem:

– Mobilität
– Gedächtnis, Orientierung und Kommunikation
– Verhaltensweisen und seelische Belastungen
– Selbstversorgung
– Gestaltung des Alltags

Ein häufiger Irrtum ist, dass Pflegegrade nur bei körperlichen Einschränkungen vergeben werden. Tatsächlich erhalten viele Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Demenz einen Pflegegrad – häufig 1 oder 2, bei stärkerem Unterstützungsbedarf auch höhere Pflegegrade.

Welche Unterstützung ist möglich?

Alltagsbegleitung

Alltagsbegleiter:innen unterstützen zum Beispiel bei:

– Strukturierung des Tages
– Begleitung zu Terminen (z. B. Arztbesuche)
– Gemeinsamen Aktivitäten und Gesprächen
– Förderung sozialer Kontakte

Gerade bei Depressionen oder Demenz hilft diese Unterstützung, Sicherheit zu geben, Überforderung zu vermeiden und soziale Isolation zu verhindern.

Haushaltshilfe

Wenn psychische oder kognitive Einschränkungen den Haushalt erschweren, kann eine Haushaltshilfe unterstützen, z. B. beim:

– Einkaufen
– Kochen
– Reinigen der Wohnung
– Wäsche waschen

Diese Leistungen können über den Entlastungsbetrag (131 € monatlich bei Pflegegrad 1–5) abgerechnet werden.

Fazit

Psychische Erkrankungen oder Demenz können den Alltag erheblich erschweren. Ein Pflegegrad ermöglicht wichtige Unterstützung im Alltag – auch ohne körperliche Pflegebedürftigkeit. Eine frühzeitige Beratung kann helfen, passende Leistungen zu finden und den Alltag spürbar zu entlasten.

Pflegeleistungen 2025: Mehr Unterstützung für Angehörige und flexiblere Finanzierung von Alltagshilfen

21.03.2025

Zum 1. Januar 2025 traten in Deutschland bedeutende Änderungen in der Pflegeversicherung in Kraft, die darauf abzielen, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen finanziell zu entlasten und die Pflege flexibler zu gestalten. Besonders hervorzuheben sind die Anpassungen bei der Verhinderungspflege und dem Entlastungsbetrag, die nun verstärkt zur Finanzierung von Haushaltshilfen und Alltagsbegleitungen genutzt werden können.

Erhöhung der Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege ermöglicht es pflegenden Angehörigen, eine Auszeit zu nehmen, während die Pflegebedürftigen weiterhin versorgt werden. Ab Januar 2025 wurde der jährliche Betrag für die Verhinderungspflege auf bis zu 1.685 Euro erhöht. Zusätzlich können nicht genutzte Mittel der Verhinderungspflege in die Kurzzeitpflege übertragen werden, wodurch insgesamt bis zu 3.539 Euro jährlich für temporäre Pflegeleistungen zur Verfügung stehen.

Anhebung des Entlastungsbetrags

Der monatliche Entlastungsbetrag stieg von 125 Euro auf 131 Euro. Dieser Betrag ist zweckgebunden und dient der Finanzierung von qualitätsgesicherten Leistungen, die sowohl die pflegenden Angehörigen entlasten als auch die Selbstständigkeit und Selbstbestimmung der Pflegebedürftigen fördern.

Verwendung der Leistungen für Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung

Sowohl die Mittel aus der Verhinderungspflege als auch der Entlastungsbetrag können genutzt werden, um Dienstleistungen wie Haushaltshilfen oder Alltagsbegleitungen zu finanzieren. Diese Leistungen umfassen unter anderem:

– Haushaltshilfe: Unterstützung bei täglichen Aufgaben wie Reinigung, Kochen oder Einkaufen.

– Alltagsbegleitung: Begleitung bei Freizeitaktivitäten, Unterstützung bei der sozialen Teilhabe oder einfach Gesellschaft leisten.

Um diese Leistungen in Anspruch zu nehmen, ist es wichtig, dass die Anbieter nach Landesrecht anerkannt sind. Eine Liste solcher Anbieter kann bei der zuständigen Pflegekasse angefordert werden.

Flexible Abrechnungsmöglichkeiten für unsere Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung

21.03.2025

Die Dienstleistungen von Alltagszauber bieten eine wertvolle Unterstützung im Alltag. Damit unsere Kunden die bestmögliche finanzielle Entlastung erhalten, gibt es verschiedene Abrechnungsmöglichkeiten. Hier stellen wir Ihnen die wichtigsten Optionen vor:

1. Privatzahlung
Unsere Dienstleistungen können jederzeit privat in Anspruch genommen und direkt bezahlt werden. Die Abrechnung erfolgt transparent nach Vereinbarung.
Privat gezahlte Leistungen für haushaltsnahe Dienstleistungen können steuerlich abgesetzt werden. Bis zu 20 % der Kosten (maximal 4.000 Euro pro Jahr) können in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

2. Abrechnung über die Pflegekasse
Wenn eine Pflegebedürftigkeit besteht (Pflegegrad 1-5), können unsere Leistungen über die Pflegekasse abgerechnet werden.

– Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI): Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1-5 haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro, der für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Alltagsbegleitung genutzt werden kann.
– Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI): Wenn die eigentliche Pflegeperson verhindert ist, kann unsere Unterstützung aus diesen Mitteln finanziert werden.
– Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen: In einigen Fällen gibt es regionale Zusatzangebote, die über die Pflegeversicherung abgerechnet werden können.

3. Abrechnung über die Krankenkasse
In bestimmten Situationen kann auch die Krankenkasse Kosten für eine Haushaltshilfe übernehmen, zum Beispiel wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht (z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei schwerer Erkrankung).